Piranha WOMEX AG, Berlin (Bergmannstr. 102, 10961 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Piranha Musik & IT AG (künftig Piranha WOMEX AG) mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 63466) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Piranha WOMEX AG, Berlin (Bergmannstr. 102, 10961 Berlin). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Es ist der Entwurf eines Verschmelzungsvertrages der Gesellsellschaft mit der Piranha Musik & IT AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlburg, HRB 63466) als übernehmender Gesellschaft beim Handelsregister eingereicht worden..
Piranha WOMEX AG, Berlin (Bergmannstr. 102, 10961 Berlin). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der Piranha Musik & IT AG mit dem Sitz in Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 63466 beim Handelsregister eingereicht..
Piranha WOMEX AG, Berlin(Bergmannstr. 102, 10961 Berlin). Rechtsform: Die mit der Änderungsbeschlussfassung vom 28.02.2008 erfolgte Kapitalherabsetzung ist durchgeführt..
Piranha WOMEX AG, Berlin(Bergmannstr. 102, 10961 Berlin). Firma: Piranha WOMEX AG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die multimediale Kulturproduktion und -dienstleistung, insbesondere Beratung, Entwicklung, Durchführung und Betreuung von - Veranstaltungen, Fachveranstaltungen und Netzwerken aller Art, insbesondere Musikmessen, -konferenzen und -workshops; - Informationstechnologie-, Medien- und Kommunikationsprojekten sowie -netzwerken; - Aus- und Weiterbildungen sowie wissenschaftlichen Netzwerken im Kultur-, Musik-, IT- und Medienbereich. Stamm- bzw. Grundkapital: 51.408 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand:; 1. Borkowsky, Christoph, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsform: Aktiengesellschaft; Satzung vom: 01.11.2007; mit Änderung vom 28.02.2008 in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Piranha Kultur & Medien Produktions GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 26306 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 01.11.2007. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..