HRB 18545: Dipl. Finanzwirt Steuerberater Heinz Pithan Steuerberatungsgesellschaft mbH, Oberhausen, Pfälzer Str. 59, 46145 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nunmehr Neue Firma: Pithan & Milacher Steuerberatungsgesellschaft mbH.
HRB 18545: Dipl. Finanzwirt Steuerberater Heinz Pithan Steuerberatungsgesellschaft mbH, Oberhausen, Pfälzer Str. 59, 46145 Oberhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Milacher, Stephan, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Dipl. Finanzwirt Steuerberater Heinz Pithan Steuerberatungsgesellschaft mbH, Oberhausen (Pfälzer Str. 59, 46145 Oberhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 beschlossen. 30.000,00 EUR.
Dipl. Finanzwirt Steuerberater Heinz Pithan Steuerberatungsgesellschaft mbH, Oberhausen (Pfälzer Str. 59, 46145 Oberhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2005/03.01.2005, zuletzt geändert am 26.04.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die Übernahme einer treuhänderischen Tätigkeit. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie zum Beispiel Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann mit den vorstehenden Einschränkungen andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist. Sie darf mit den vorstehenden Einschränkungen auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf auch, wenn und soweit berufsrechtlich zulässig, Zweigniederlassungen errichten. Auch für den Leiter der Zweigniederlassung gilt die Residenzpflicht gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 StBerG am Sitz der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Als Geschäftsführer sind Steuerberater zu bestellen. Mindestens ein Geschäftsführer, der Steuerberater ist, muss eine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben.Neben Steuerberatern könnnen auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie, nach Genehmigung durch die zuständige Steuerberaterkammer, besonders befähigte Personen mit einer anderen Ausbildung als in einer der in § 36 StBerG genannten Fachrichtungen als Geschäftsführer bestellt werden . Die Zahl der Geschäftsführer, die nicht Steuerberater sind, darf die Zahl der Steuerberater unter den Geschäftsführern nicht übersteigen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Dieser Geschäftsführer muss Steuerberater sein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten, wobei eine der vertretenden Personen mindestens Steuerberater sein muss. Durch Gesellschafterbeschluß kann einem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten, vorausgesetzt, er ist Steuerberater. Geschäftsführer können die Befugnis erhalten, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Pithan, Heinz, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.