HRA 81191: Pitsch u. Steinfurth, Rüsselsheim, Bernhard-Adelung-Straße 34-38, 65428 Rüsselsheim. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Bischofsheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An den Mainbrücken 31, 65474 Bischofsheim.
Pitsch u. Steinfurth, Rüsselsheim, Bernhard-Adelung-Straße 34-38, 65428 Rüsselsheim. Geschäftsanschrift: Bernhard-Adelung-Straße 34-38, 65428 Rüsselsheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Steinfurth, Ulrich, Diplom-Ingenieur, Mainz, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Steinfurth, Björn Ulrich, Bodenheim, * ‒.‒.‒‒.
Pitsch u. Steinfurth, Rüsselsheim (Bernhard-Adelung-Straße 38, 65428 Rüsselsheim). Prokura erloschen: Steinfurth, Ulrich jun., Rüsselsheim, * ‒.‒.‒‒.
Pitsch u. Steinfurth, Rüsselsheim (Bernhard-Adelung-Straße 38, 65428 Rüsselsheim). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom #DV.VertragDatum(Text="Bitte geben Sie das Datum des Verschmelzungsvertrages ein!") Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach #DV.Auswahl(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Vorschrift aus!",Eingabe="§ 19 Absatz 3 UmwG","§§ 125, 19 Absatz 3 UmwG","§ 201 UmwG","#insert(Text="Freitext") UmwG"|"freie Eingabe") bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom #DV.DatumVertrag(Text="Bitte geben Sie das Datum des Spaltungs- und Übernahmevertrages ein!") Bezug genommen.