Plümer Konstruktionen Aktiengesellschaft, Augsburg (Fuggerstr. 3, 86150 Augsburg). Die Hauptversammlung vom 26.06.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Plümer Konstruktionen GmbH" mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 22397) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Plümer Konstruktionen Aktiengesellschaft, Augsburg (Fuggerstr. 3, 86150 Augsburg). Aktiengesellschaft. Satzung vom 21.12.1995. Die Hauptversammlung vom 26.06.2006 hat die Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Herabsetzung des Grundkapitals um 45,94 EUR, die Umstellung von Nennbetragsaktien auf Stückaktien und die Änderung der §§ 1 (Sitz, bisher Weingarten, Amtsgericht Ulm HRB 551697), 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 9 (Stimmrecht) der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung von Konstruktionen für den Maschinenbau, Planung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Maschinenvorrichtungen, Apparaten, Softwareprodukten nebst den diese Geschäftsbereiche unterstützenden oder fördernden Tätigkeiten, die Vertretung von Firmen in diesen Bereichen, sowie die Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Grundkapital: 255.600,00 EUR. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Dr. Traub, Dieter, Schwäbisch Hall, * ‒.‒.‒‒. Nicht eingetragen: Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 500 Stückaktien, die auf den Namen lauten.Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nicht zu, wenn sie im Falle des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.