HRB 18126:Planbüro Gesellschaft für Büroeinrichtung m.b.H., Köln, Emil-Hoffmann-Strasse 1 A, 50996 Köln.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Planbüro Gesellschaft für Büroeinrichtung m.b.H., Köln, Emil-Hoffmann-Straße 1a, 50966 Köln. Nach Ergänzung der Eintragung vom 04.07.2011 unter lfd. Nr. 13 von Amts wegen: Geschäftsanschrift: Emil-Hoffmann-Strasse 1 A, 50996 Köln. Nicht mehr Liquidator: Kummer, Thomas, Lauchringen, * ‒.‒.‒‒; Schneider, Roland, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒.
Planbüro Gesellschaft für Büroeinrichtung m.b.H., Köln, Emil-Hoffmann-Straße 1a, 50966 Köln. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Böhler, Marc, Ühlingen-Birkendorf, * ‒.‒.‒‒; Kummer, Thomas, Lauchringen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Ergänzung des Geburtsdatums: Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Schneider, Roland, Troisdorf, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Planbüro Gesellschaft für Büroeinrichtung m.b.H., Köln, Emil-Hoffmann-Straße 1a, 50966 Köln. Prokura erloschen: Angsten, Frank, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Huck, Achim, Köln; Schmitz, Michael, Hennef, * ‒.‒.‒‒.
Planbüro Gesellschaft für Büroeinrichtung m.b.H., Köln, Emil-Hoffmann-Straße 1a, 50966 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.04.2010 mit der creaktiv Gesellschaft für Objekteinrichtung mbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 24445) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen