HRB 16186:Plancal GmbH, Bonn, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.Die Verschmelzung mit der Trimble International B.V. mit Sitz in Eindhoven (Kamer van Koophandel Nr. 53854640) ist am 09.09.2014 wirksam geworden, nachdem sie am 08.09.2014 vor einem niederländischen Notar beurkundet wurde.
HRB 16186:Plancal GmbH, Bonn, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungplanes vom 15.08.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Trimble International B.V. mit Sitz in Eindhoven (Kamer van Koophandel NR. 53854640) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16186:Plancal GmbH, Bonn, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Plancal GmbH mit Sitz in Bonn (Handelsregister des Amtsgerichts Bonn, HRB 16186) mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid nach niederländischem Recht unter Firma Trimble International B.V. mit Sitz in Eindhoven, Niederlande (Kamer van Koophandel. Nr. 53854640) eingereicht worden. Minderheitsgesellschafter sind wieder bei der Trimble International B. V. Noch bei der Plancal GmbH vorhanden. Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Plancal GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Plancal GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf dieTrimble International B. V. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Plancal GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Plancal GmbH gegenüber der Trimble International B. V. geltend machen können.Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Trimble International B. V.) nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die finanziellen Verhältnisse bei der Plancal GmbH. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch eine Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem vorstehenden keine Sicherheit, wird der Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein (Art. 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch).Nach deutschem Recht besteht für Gläubiger der Plancal GmbH nachträglicher Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Plancal GmbH, die binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn nach § 19 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, ist nach §§ 122 Buchst. a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Plancal GmbH, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.
HRB 16186:Plancal GmbH, Bonn, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Plancal GmbH, Gesellschaft mit beschränkter haftung nach deutschem Recht unter Firma Plancal GmbH mit Sitz in Bonn (Handelsregister des Amtsgerichts Bonn, HRB 10100) mit der besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid unter Firma Trimble International B.V. mit Sitz in Eindhoven, Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 53854640) eingereicht worden. Minderheitsgesellschafter sind weder bei der Plancal GmbH noch bei der Trimble International B.V. vorhanden.Die Verschmelzung wird auf die Gläubiger der übertragenden Plancal GmbH keine Auswirkungen haben, da alle Aktiva und Passiva der Plancal GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Trimble International B.V. übergehen. Dies führt dazu, dass Gläubiger der Plancal GmbH ihre Ansprüche aus Rechtsgeschäften mit der Plancal GmbH gegenüber der Trimble International B.V. geltend machen können.Nach niederländischem Recht muss auf Anforderung eines Gläubigers mindestens eine an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften zusätzlich Sicherheit leisten für die Erfüllung von Ansprüchen von Gläubigern oder diese anderweitig garantieren, wenn nicht der Anspruch oder die Ansprüche ausreichend gesichert ist bzw. sind oder wenn die finanziellen Verhältnisse der aufnehmenden Gesellschaft (Trimble International B. V.) nach der Verschmelzung weniger Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche geben als zuvor die die finanziellen Verhältnisse bei der Plancal GmbH. Jeder Gläubiger kann der Verschmelzung durch Eingabe bei Gericht innerhalb eines Monats nach dem Tag, an dem die an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften die Einreichung des Verschmelzungsplans bei Gericht mitgeteilt haben, widersprechen. Leistet eine Gesellschaft entgegen dem Vorstehenden keine Sicherheit, wird der Widerspruch eines Gläubigers erfolgreich sein (Art. 2:316 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch).Nach deutschem Recht besteht für Gläubiger der Plancal GmbH nachträglicher Schutz in folgendem Umfang: Gläubigern der Plancal GmbH, die binnen 6 Monaten nach dem Tag,an dem die Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn nach § 19 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden,ist nach §§ 122 a Abs. 2, 22 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlange können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der Plancal GmbH, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.
HRB 16186:Plancal GmbH, Bonn, Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn.Nicht mehr Geschäftsführer: Hosters, Bastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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