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a)
Planet Health Foundation gGmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Lindenallee 41b, 50968 Köln
c)
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sine des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Die Gesellschaft verfolgt die Ziele für
nachhaltige Entwicklung, indem sie diese
zusammenführt, messbar macht und
weiterentwickelt. Zweck der Gesellschaft ist
daher die Förderung von Wissenschaft und
Forschung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 der
Abgabenordnung; die Förderung der
Religion gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 der
Abgabenordnung; die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und
Bekämpfung von übertragbaren
Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im
Sinne des § 67, und von Tierseuchen
gemäß § 52 Abs. 2 Nr.3 der
Abgabenordnung; die Förderung der
Jugend und- Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2
Nr. 4 der Abgabenordnung; die Förderung
von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2
Nr. 5 der Abgabenordnung; die Förderung
des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 6
der Abgabenordnung; die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe gemäß §
52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung; die
Förderung des Naturschutzes und der
Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der
Naturschutzgesetze der Länder, des
Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes gemäß § 52
Abs.2 Nr. 8 der Abgabenordnung; die
Förderung des Wohlfahrtwesens,
insbesondere der Zwecke der amtlichen
anerkannten Verbände der freien
Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-
Durchführungsverordnung), ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung; die
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch
oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten; Förderung des
Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des
Suchdienstes für Vermisste, Förderung der
Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer
geschlechtlichen Identität oder ihrer
geschlechtlichen Orientierung diskriminiert
werden gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 der
Abgabenordnung; die Förderung der
Rettung aus Lebensgefahr gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 11 der Abgabenordnung; die
Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 12
der Abgabenordnung; die Förderung
internationaler Gesinnung der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedanken gemäß §
52 Abs. 2 Nr. 13 der Abgabenordnung; die
Förderung des Tierschutzes gemäß § 52
Abs.2 Nr. 14 der Abgabenordnung; die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit gemäß § 52
Abs. 2 Nr. 15 der Abgabenordnung; die
Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz gemäß § 52 Abs.2 Nr.
16 der Abgabenordnung; die Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene gemäß § 52 Abs.2 Nr. 17
der Abgabenordnung; die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männer gemäß § 52 Abs.2 Nr. 19 der
Abgabenordnung; die Förderung der
Kriminalprävention gemäß § 52 Abs.2 Nr.
20 der Abgabenordnung; die Förderung des
Sports gemäß § 52 Abs.2 Nr. 21 der
Abgabenordnung; die Förderung der
Heimatpflege, Heimatkunde und der
Ortsverschönerung gemäß § 52 Abs.2 Nr.
22 der Abgabenordnung; die Förderung der
Tierzucht, der Pflanzenzucht, der
Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports gemäß §
52 Abs.2 Nr. 23 der Abgabenordnung; die
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich dieses
Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art
verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind gemäß § 52 Abs.2 Nr. 24 der
Abgabenordnung; die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke gemäß § 52 Abs.2 Nr.
25 der Abgabenordnung sowie der
Förderung der Unterhaltung und Pflege von
Friedhöfen und die Förderung der
Unterhaltung von Gedenkstätten für
nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten
gemäß § 52 Abs.2 Nr. 26 der
Abgabenordnung.
Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch die Gründung von
Communities von Experten und Laien, die
wissenschaftlich die Weiterentwicklungen
der Ziele für nachhaltige Entwicklung
ermöglichen (Evidence based & Real world
Evidence). Durch neue Technologien (AI,
WEB3.0) soll dabei zunehmend auf
Intermediäre verzichtet werden. Die
Verwirklichung der Zwecke kann durch
eigene Projekte, Projektkooperationen oder
die Förderung von Projekten Dritter
erfolgen. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Krolop, Sebastian, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.03.2022 |
a)
16.11.2022
Keusch |