HRB 21753: Plange GmbH, Neuss, Hansastraße 6-8, 41460 Neuss. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 24. Juni 2021 wirksam geworden.
HRB 21753: Plange GmbH, Neuss, Hansastraße 6-8, 41460 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hansastraße 6-8, 41460 Neuss. Getreideverarbeitung und der Handel mit Getreide und Getreideerzeugnissen sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. 7.500.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bindewald, Martin Rainer, Kirchheimbolanden, * ‒.‒.‒‒; Gutting, Michael, Alsleben (Saale), * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Abel, Georg, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒; Bruer, Jörg, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Brüning, Anne, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒; Jäger, Thomas, Köln, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der PMG Premium Mühlen Gruppe GmbH & Co.KG mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss HRA 7221) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 26. Mai 2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26. Mai 2021. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.