Planungsbüro Keller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Hanna-Kirchner-Straße 3, 66123 Saarbrücken). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Planungsbüro Keller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Hanna-Kirchner-Straße 3, 66123 Saarbrücken).Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Planungsbüro Keller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken, (Hanna-Kirchner-Straße 3, 66123 Saarbrücken. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen: Durch Beschluss der Amtsgerichts Saarbrücken (Az.: 106 IN 40/10 vom 01.07.2010 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.
Planungsbüro Keller Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarbrücken (Hanna-Kirchner-Straße 3, 66123 Saarbrücken). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Keller, Oliver, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Keller, Albert, Saarbrücken, * ‒.‒.‒‒.