Planungsgesellschaft Hoffmeister mbH., Koblenz, August-Horch-Straße 10 a, 56070 Koblenz.Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers, der Deutsche Plakat-Werbung GmbH am 08.09.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Planungsgesellschaft Hoffmeister mbH., Koblenz, August-Horch-Straße 10 a, 56070 Koblenz.Geschäftsanschrift: August-Horch-Straße 10 a, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2010 mit der Deutsche Plakat-Werbung GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz, HRB 3772) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.