Plastikverpackungsgesellschaft mit beschränkter Haftung - ALPACO, Valbert, Mühlhofe 12, 58540 Meinerzhagen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ernst Albert Lück e. K. am 23.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Plastikverpackungsgesellschaft mit beschränkter Haftung - ALPACO, Valbert, Mühlhofe 12, 58540 Meinerzhagen.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mühlhofe 12, 58540 Meinerzhagen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.11.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.11.2009 mit der Ernst Albert Lück e.K. mit Sitz in Meinerzhagen (Amtsgericht Iserlohn, HRA 2667) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.