HRB 21396: OTC GmbH, Oberhausen, Brammenring 11, 46047 Oberhausen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Clariant Produkte (Deutschland) GmbH am 10.09.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 21396: OTC GmbH, Oberhausen, Brammenring 11, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 mit der Clariant Produkte (Deutschland) GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 42045) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 21396: OTC GmbH, Oberhausen, Brammenring 11, 46047 Oberhausen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 mit der Clariant Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 74133) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
OTC GmbH, Oberhausen, Brammenring 11, 46047 Oberhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dahms, Sebastian, Wülfrath, * ‒.‒.‒‒; Dr. Jung, Andreas, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
OTC GmbH, Oberhausen, Brammenring 11, 46047 Oberhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2010 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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