Game of the Day GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flaregames Holding GmbH (Amtsgericht Mannheim HRB 711357) am 28.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Game of the Day GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Flaregames Holding GmbH am 28.10.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Game of the Day GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Flaregames Holding GmbH mit Sitz in Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim, HRB 711357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Platin 849. GmbH, Frankfurt am Main, c/o VRB Vorratsgesellschaften GmbH, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Der Sitz ist nach Bad Homburg v.d. Höhe (jetzt Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 12418) verlegt.
Game of the Day GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2012 Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma, bisher: Platin 849. GmbH), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 94503) nach Bad Homburg v. d. Höhe beschlossen. Geschäftsanschrift: Benzstraße 11, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und Vertrieb von mobilen Services (Apps) und Spielen (mobile games), insbesondere die Entwicklung und das Betreiben eines App-Empfehlungsdienstes (Game of the Day oder GotD) sowohl als Webseite also auch in den entsprechenden sozialen medien und App-Stores. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Borcherdt, Antje, Berlin, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Rühl, Thorsten, Usingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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