Play & Fun Spielhallen GmbH, Viersen (Hauptstraße 141 a, 41747 Viersen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Play & Fun Spielhallen GmbH, Viersen, (Hauptstraße 141 a, 41747 Viersen).Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach (32 IN 152/08) vom 23.02.2009 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Play & Fun Spielhallen GmbH, Viersen (Hauptstraße 141 a, 41747 Viersen). Nicht mehr Geschäftsführer: Alper, Helene, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wieder, Petra, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Play & Fun Spielhallen GmbH, Heinsberg (Hauptstr. 141 a, 41747 Viersen). Der Sitz ist nach Viersen (jetzt Amtsgericht Mönchengladbach HRB 11367) verlegt.
Play & Fun Spielhallen GmbH, Viersen (Hauptstraße 141 a, 41747 Viersen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2002, zuletzt geändert am 30.05.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Heinsberg (bisher Amtsgericht Aachen HR B 12795) nach Viersen beschlossen. Gegenstand: a) Betrieb von Freizeit-, Sport- und Spielhallen sowie ähnlicher Betriebe einschließlich gastronomischer Nebenbetriebe, b) die Aufstellung von Automaten und Spielgeräten aller Art, insbesondere Geld-, Spiel-, Unterhaltung- und Warenautomaten in den dazu geeigneten Geschäftshallen, c) der Vertrieb derartiger Geräte im Groß- und Einzelhandel, d) der Erwerb, die Veräußerung, das Anmieten und Verpachten sowie der An- und Verkauf von geeigneten Geschäftsgrundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Geschäftsräumen und sonstigen Ladenlokalen auch aus gastronomischen oder üblichen Bereichen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Alper, Helene, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.