HRA 5944: Pleiger Wohnungsbau GmbH & Co.KG, Witten, Im Hammertal 59, 58456 Witten. Nach Änderung: Neue Firma: Pleiger Wohnen GmbH & Co. KG.
HRA 5944: Pleiger Wohnungsbau GmbH & Co.KG, Witten, Im Hammertal 51, 58456 Witten. Nach Änderung: Geschäftsanschrift: Im Hammertal 59, 58456 Witten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pleiger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH, Witten (AG Bochum HRB 8509). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Grundstücksgesellschaft Hammerthal mbH, Witten (Amtsgericht Bochum HRB 8719), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 5944: Pleiger Wohnungsbau GmbH & Co.KG, Witten, Im Hammertal 51, 58456 Witten. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Pleiger, Hermann, Hattingen, * ‒.‒.‒‒.
Pleiger Wohnungsbau GmbH & Co.KG, Witten (Im Hammertal 51, 58456 Witten, Errichtung und Verwaltung von Wohngbäuden, sowie die Anschaffung, Verwaltung und veräußerung von Grundbestiz mit Ausnahme von Bauträgergeschäften im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Pleiger Wohnungsbau Verwaltungs-GmbH, Witten (AG Bochum HRB 8509), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Pleiger, Hermann, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Paul Pleiger - Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung, Witten (AG Bochum, HRB 8791) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.