Pleines Fashion Optik Rheydt e. K., Mönchengladbach, Bahnhofstr. 10, 41236 Mönchengladbach. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.01.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.01.2013 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Pleines Fashion Optik GmbH & Co. KG mit Sitz in Korschenbroich (Amtsgericht Neuss HRA 7141) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pleines Fashion Optik Rheydt oHG, Mönchengladbach, Bahnhofstr. 10, 41236 Mönchengladbach. Pleines Fashion Optik Rheydt e. K. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 10, 41236 Mönchengladbach. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: Pleines, Michael, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Pleines Besitz Rheydt oHG, Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 3701). nunmehr Inhaber: Pleines, Rolf-Dieter - gen. Dieter -, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒. Die Firma wird unter unveränderter Firma jedoch mit Rechtsformzusatz als einzelkaufmännisches Unternehmen fortgeführt.
Pleines Fashion Optik Rheydt oHG, Mönchengladbach (Bahnhofstraße 10, 41236 Mönchengladbach). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.02.2007 mit der Pleines Fashion Optik Marienplatz oHG mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 3986) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.