Plewnia Grundstücks GmbH & Co. KG, Bremen, Langemarckstraße 38-42, 28199 Bremen. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die von der Vette Grundstücks GmbH & Vo. KG (Amtsgericht Bremen HRA 21105 HB) ausgegliederten Vermögensteile (Grundbesitz) durch Aufnahme als Gesamtheit nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: GmbH & Co. KG