HRB 47493: Pliqe gGmbH, Ingelheim, Carolinenstraße 6, 55218 Ingelheim. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nun Liquidator: Dr. Himmelsbach, Frido, Ingelheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 47493: Pliqe gGmbH, Ingelheim, Carolinenstraße 6, 55218 Ingelheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2017 mit Änderung vom 09.05.2017. Geschäftsanschrift: Carolinenstraße 6, 55218 Ingelheim. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung gemäß § 53 AO. Zweck der Gesellschaft ist der Transport von Patienten, insbesondere mit terminaler Niereninsuffizienz zur (Dialyse-) Behandlung, die aufgrund höheren Alters und einhergehender Hilfsbedürftigkeit und/ oder einer Vielzahl von weiteren Erkrankungen während oder unmittelbar vor oder nach der Fahrt einer erhöhten anderweitigen persönliche Betreuung im Zusammenhang mit der Beförderung entsprechend § 8 Abs. 2 (i.V.m. Anl. 2) und/ oder Abs. 3 der Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 12 SGV V bedürfen. Die Beförderung bedarf einer ärztlichen Verordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Krankentransport von - geriatrischen Patienten mit terminaler dialysepflichtiger Niereninsuffizienz und allgemeiner Hinfälligkeit (Frailty Komplex) - Patienten mit terminaler dialysepflichtiger Niereninsuffizienz und aufgrund von Schwindel, Gang-, Bewegungs- und Koordinationsstörungen sowie Kreislaufinstabilitäten insbesondere peridialytisch erhöhter Sturzgefahr. - Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz und aufgrund von Sehschwäche und/ oder neurologischem Defizit insbesondere peridialytisch erhöhter Sturzgefahr. - Patienten mit terminaler dialysepflichtiger Niereninsuffizienz und kognitiven Defiziten bis hin zur Demenz und aus diesem Grund erhöhtem Betreuungsbedarf, auch als Unterstützung bei der Überwindung bürokratischer Hürden. - Nierentransplantierte Patienten insbesondere mit eingeschränkter Transplantatfunktion und erhöhter Krankheitslast (Herz-, Kreislauferkrankungen, Gang- und Standstörungen, Sturzgefahr, kognitives und neurologisches Defizit, erhöhte Infektionsneigung). - Patienten mit fortgeschrittenem Tumorleiden. - Patienten, die multiresistente Keime tragen und/ oder beim Transport besonderer hygienischer Vorkehrungen bedürfen. - Gehbehinderte Patienten ab dem Merkzeichen G. - Patienten mit fortgeschrittenem Tumorleiden (zur Strahlentherapie/ Chemotherapie). Die besondere Hilfestellung und Fürsorge bei dem Transport wird u.a. verwirklicht durch - Begleitung des Patienten vom Bett / der Wohnung zum Fahrzeug und zurück, teilweise unter Rückgriff auf eigens dafür angeschaffte Hilfsmittel wie Klapprollstühle u.ä. - Hilfestellung beim Ankleiden. - Hilfen bei Übelkeit während des Transports durch Mitführen entsprechender Utensilien. Die Gesellschaft kann zu dem vorgenannten Zweck alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. med. Himmelsbach, Frido, Ingelheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.