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Plusconsult GmbH i.Gr, Wendlingen (AR 8687)

Firmendaten

Anschrift
Albstr. 26
73240 Wendlingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: AR 8687
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Plusconsult GmbH i.Gr aus Wendlingen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer AR 8687 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Plusconsult GmbH i.Gr ihren Standort nicht geändert. Die Plusconsult GmbH i.Gr weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 11.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 08.09.2009
Vorgang ohne Eintragung

Die Plusconsult GmbH i.Gr. mit dem Sitz in Wendlingen am Neckar, Deutschland, hat den gemeinsamen Verschmelzungsplan vom 21.07.2009 zum Handelregister eingereicht, auf dessen Grundlage die Plusconsult Limited mit dem Sitz in Birmingham Großbritannien, eingetragen im Companies House Cardiff unter Nummer 4987539 (mit Zweigniederlassung in Wendlingen am Neckar, Amtsgericht Stuttgart HRB 225833) als übertragende Gesellschaft mit der Plusconsult Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 728967, ebenfalls als übertragende Gesellschaft auf die Plusconsult GmbH mit dem Sitz in Wendlingen am Neckar im Wege der Neugründung über die Grenze verschmolzen werden soll. Die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften richten sich nach § 22, 56, 47 und 50 UmwG. Demnach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, die binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf sind den Gesellschaftern spätestens zusammen mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung, die über die Zustimmung beschließen soll, zu übersenden. Der Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln. Gemäß Art. 11 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 kann das zuständige Gericht anordnen, dass eine Gesellschafterversammlung gem. Art. 13 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 oder eine Gläubigerversammlung gem. Art. 14 der Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 durchzuführen ist. In diesen Versammlungen können die Gesellschafter und die Gläubiger dem Entwurf des Verschmelzungsplanes mit einer Mehrheit von 75 % der ausgegebenen Anteile bzw. der geltend gemachten Verbindlichkeiten dem Verschmelzungsplan zustimmen. Kostenlose schriftliche Auskünfte über diese Modalitäten können unter der folgenden Adresse eingeholt werden: Plusconsult GmbH i.Gr., Albstraße 26, 73240 Wendlingen.