Poburski GmbH, Hamburg (Randersweide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Poburski GmbH, Hamburg (Randersweide 69 -73, 21035 Hamburg). Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 97/07) vom 02.05.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Poburski GmbH, Hamburg (Randersweide 69 -73, 21035 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 28.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit Ergänzung vom 25.09.2006 und der Gesellschafterversammlungen der Firma Poburski Profilblechtechnik Geschäftsführungs GmbH und der Firma Verwaltungsgesellschaft Poburski "Stammhaus" mbH jeweils vom 28.12.2005 mit der Poburski Profilblechtechnik Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 44889) sowie mit der Verwaltungsgesellschaft Poburski "Stammhaus" mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 62315) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.