Poggensee Bau GmbH & Co. KG, Heilshoop(Hauptstr. 50, 23619 Heilshoop). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2008 mit Ergänzungen vom 30.09.2008 und 28.10.2008 das einzelkaufmännische Unternehmen in Firma Kai Poggensee, Baugeschäft mit Niederlassung in Heilshoop (Amtsgericht Lübeck, HRA 1288 OD) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme durch Übertragung gemäß § 123 UmwG übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
23619 Heilshoop
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Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: GmbH & Co. KG