Polaschek - Schotterwerk GmbH, Großostheim (Niedernberger Str. 50, 63762 Großostheim). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Halle-Saalkreis HRB 6524).
Polaschek - Schotterwerk GmbH, Großostheim (Niedernberger Str. 50, 63762 Großostheim). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2005, sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der BauRec Baustoffrecycling Eisleben GmbH mit dem Sitz in Eisleben (Amtsgericht Halle HRB 6524) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.