Polina Handels- und Consulting GmbH, Stuttgart, Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 26.08.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Polina Handels- und Consulting GmbH, Stuttgart, Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 mit Nachtrag vom 23.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2013 und 23.08.2013 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ESG mbH (Europäische Sicherheitsgesellschaft mbH)", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 602971) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Polina Handels- und Consulting GmbH, Stuttgart, Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wienert, Richard, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Käser, Barbara Maria, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒.
Polina Handels- und Consulting GmbH, Hofheim am Taunus (Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart). Der Sitz ist nach Stuttgart (jetzt Amtsgericht Stuttgart HRB 726662) verlegt.
Polina Handels- und Consulting GmbH, Stuttgart (Belchenstr. 2, 70569 Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.11.2000 zuletzt geändert am 23.02.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Hofheim im Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52590) nach Stuttgart verlegt. Sitz verlegt; nun: Gegenstand: Die Vermittlung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Sicherheits- und Transportgewerbes, der Handel mit beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Käser, Barbara Maria, Filderstadt, * ‒.‒.‒‒.
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