Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2013 mit der PBV Polipol Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Diepenau (Walsrode HRB 202463) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Janipol Meble sp. z o.o. mit Sitz in Janikowo/Polen (Amtsgericht Bydgoszcz, XIII Gewerbeabteilung des Landesgerichtsregisters Nr. KRS - 0000213397) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2012 mit der Janipol Meble sp. z o.o. mit Sitz in Janikowo/Polen (Amtsgericht Bydgoszcz, XIII Gewerbeabteilung des Landesgerichtsregisters Nr. KRS - 0000213397) verschmolzen. 225.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau. Als nicht eingetragen wird gemäß § 122 d UmwG bekanntgemacht: Der Verschmelzungsplan zwischen der Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Diepenau als übernehmender Rechtsträger (Amtsgericht Walsrode, HRB 202436) und der Janipol Meble sp. z o.o. mit Sitz in Janikowo, Polen, als übertragender Rechtsträger (Amtsgericht Bydgoszcz, XIII Gewerbeabteilung des Landesgerichtsregisters in Polen, KRS-Nr. 0000213397) ist eingereicht.Die Gläubiger des übertragenden Rechtsträgers können innerhalb eines Monats ab dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplanes die Sicherung Ihrer Ansprüche verlangen, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Auskünfte hierzu können eingeholt werden unter der Anschrift: Janipol Meble sp.z o.o., ul. Przemyslowa nr. 2, 88-160 Janikowo, Polen.Den Gläubigern des übernehmenden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Auskünfte hierzu können eingeholt werden unter der Anschrift: Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau.
Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau. Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammeinlagen, Stammkapital) beschlossen.
Polipol Immobilien GmbH, Diepenau, Diepenauer Heide 1, 31603 Diepenau. Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Polipol Auslandsbeteiligungs- und Verwaltungs-GmbH.
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