Pollmann Pumpenbau Xanten GmbH, Xanten, Herdekamp 6, 46509 Xanten. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Conrad Pollmann Pumpenbau GmbH am 07.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Pollmann Pumpenbau Xanten GmbH, Xanten, Herdekamp 6, 46509 Xanten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 mit der Conrad Pollmann Pumpenbau GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 20479) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Pollmann Pumpenbau Xanten GmbH, Xanten, Herdekamp 6, 46509 Xanten. Nicht mehr Geschäftsführer: Minten, Heinz-Theo, Xanten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Pollmann, Konrad, Bremen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Pollmann Pumpenbau Xanten GmbH, Xanten (Herdekamp 6, 46509 Xanten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2008. Gegenstand: Die Herstellung, die Reparatur, der Vertrieb und die Vermietung von Pumpen und Geräten einschließlich Baumaschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so wird sie von diesem allein vertreten. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder, falls Prokuristen bestellt sind, auch von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern die Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Buchholz, Peter Werner Herbert, Oerel, * ‒.‒.‒‒; Minten, Heinz-Theo, Xanten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.