Poly-Beek Kunststoffe GmbH & Co. KG, Großefehn, Schmiedestr. 34, 26629 Großefehn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich (9 IN 35/13) vom 01.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
WEK - Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH & Co.KG, Großefehn, Schmiedestr. 34, 26629 Großefehn. Firma geändert, nun: Neue Firma: Poly-Beek Kunststoffe GmbH & Co. KG.
WEK - Kunststoffverwertungsgesellschaft mbH & Co.KG, Großefehn, Schmiedestr. 34, 26629 Großefehn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafter- versammlung des übertragenden Rechtsträgers, jeweils vom 26.08.2011, mit der Poly - Beek - Kunsstoffe GmbH mit Sitz in Großefehn (Amtsgericht Aurich, HRB 661) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.