PolyOne Werk Melle GmbH, Bendorf (Vallendarer Str. 37, 56170 Bendorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PolyOne Deutschland GmbH (Amtsgereicht Koblenz HRB 7522) am 10.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
PolyOne Werk Melle GmbH, Bendorf (Vallendarer Str. 37, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschaftsversammlung vom 06.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.07.2006 mit der PolyOne Deutschland GmbH mit Sitz in Bendorf (HRB 7522 Amtsgericht Koblenz)) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
PolyOne Werk Melle GmbH, Bendorf (56170 Bendorf). bestellt als Geschäftsführer: Kronimus, Holger, Hilgert, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayeux, Paul, geb. ‒.‒.‒‒, Etterbeek/Belgien.