HRA 10577: Polyfutura Consulting GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Rotkäppchenweg 13, 65199 Wiesbaden. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Polyfutura GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10363) am 03.02.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 10577: Polyfutura Consulting GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Rotkäppchenweg 13, 65199 Wiesbaden. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 mit Nachtrag vom 28.12.2020 und mit Nachtrag vom 21.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2020 und vom 21.01.2021 mit der Polyfutura GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10577: Polyfutura Consulting GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Rotkäppchenweg 13, 65199 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 mit Nachtrag vom 28.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2020 mit der Polyfutura GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 119557: Polyfutura Consulting GmbH & Co. KG, Hamburg, Möringbogen 12, 22297 Hamburg. Wiesbaden. Der Sitz ist nach Wiesbaden (jetzt Amtsgericht HRA 10577) verlegt.
HRA 10577: Polyfutura Consulting GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Rotkäppchenweg 13, 65199 Wiesbaden. (Unternehmensberatung, die Personalvermittlung sowie Förderung von Talenten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rotkäppchenweg 13, 65199 Wiesbaden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Polyfutura Beteiligungs GmbH, Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 28705). Prokura erloschen: Friedrich, David, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Der Sitz ist von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRA 119557) nach Wiesbaden verlegt.
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