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Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Norderstedt (HRB 3664 NO) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Störkamp 62
22851 Norderstedt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 3664 NO
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Norderstedt war im Handelsregister Kiel unter der Nummer HRB 3664 NO verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 21.08.2007
Veränderung

Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Norderstedt(Störkamp 62, 22851 Norderstedt). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 06.08.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Stendal, HRB 3666) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..

Calendar 24.07.2007
Veränderung

Polygraph Heinze Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Norderstedt(Störkamp 62, 22851 Norderstedt). Kapital: 25.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2007 ist das Stammkapital von bisher 50.000 DM auf Euro umgestellt und um bare 35,41 € auf 25.600 € erhöht worden. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 4 (Stammkapital) geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Heinze Beteiligungs GmbH mit Sitz in Havelberg (Amtsgericht Stendal, HRB 3666) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..