HRA 724246: Polylog GmbH & Co. KG, Dettingen an der Erms, Im Handelsteich 18, 72581 Dettingen an der Erms. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Uniplast Knauer GmbH & Co. KG", Dettingen an der Erms (Amtsgericht Stuttgart HRA 724062) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 724246: Polylog GmbH & Co. KG, Dettingen an der Erms, Gustav-Werner-Str. 19, 72581 Dettingen an der Erms. Änderung der Geschäftsanschrift: Im Handelsteich 18, 72581 Dettingen an der Erms.
Polylog GmbH & Co. KG, Reutlingen, Charlottenstr. 45-51, 72764 Reutlingen.Sitz verlegt; nun: Dettingen an der Erms. Geschäftsanschrift: Gustav-Werner-Str. 19, 72581 Dettingen an der Erms.
Polylog GmbH & Co. KG, Reutlingen, Charlottenstr. 45-51, 72764 Reutlingen.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Knauer Holding GmbH & Co. KG", Dettingen an der Erms (Amtsgericht Stuttgart HRA 721195) am 24.09.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Polylog GmbH & Co. KG, Reutlingen, Charlottenstr. 45-51, 72764 Reutlingen.Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Knauer Holding GmbH & Co. KG", Dettingen an der Erms (Amtsgericht Stuttgart HRA 721195) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.08.209 aus ihrem Vermögen einen Teil auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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