Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
28 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmahl, Sascha, Kempfeld, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Eichstädt, Jochen, Bonn, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
19.02.2024
Burger
b)
Fall 34 |
27 |
b)
Bad Sobernheim
c)
Das Halten und Verwalten von
Unternehmensbeteiligungen sowie das
Erbringen von Dienstleistungen für diese
Gesellschaften und für Dritte. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr
insbesondere die Änderung des Sitzes und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
18.12.2023
Burger
b)
Fall 33 |
HRB 1309: Polymer-Holding GmbH, Sobernheim, Am Gefach, 55566 Bad Sobernheim. Bestellt als Geschäftsführer: Schwanebeck, Florian, Achern, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schwanebeck, Florian, Achern, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1309: Polymer-Holding GmbH, Sobernheim, Am Gefach, 55566 Bad Sobernheim. Prokura erloschen: Jacobi, Erwin, Hochstetten-Dhaun, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1309: Polymer-Holding GmbH, Sobernheim, Am Gefach, 55566 Bad Sobernheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2016 mit der MBW Holding GmbH mit Sitz in Bad Sobernheim (Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 21201) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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