Polytec Rentrop GmbH & Co KG, Hodenhagen (Flugplatzstraße 3, 29693 Hodenhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Polytec Riesselmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 110883) am 17.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Polytec Rentrop GmbH & Co KG, Hodenhagen (Flugplatzstraße 3, 29693 Hodenhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der Polytec Riesselmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 110883) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.