Porr International GmbH, München, Fürstenriederstr. 285, 81377 München. Die Verschmelzung wurde am 16.08.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 162996).
Porr International GmbH, München, Fürstenriederstr. 285, 81377 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Porr Deutschland GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 162996) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Porr International GmbH, München (Fürstenriederstr. 285, 81377 München). Die Porr (Berlin) GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 46123) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 19.12.2006 und des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.02.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Porr International GmbH, München (Fürstenriederstr. 285, 81377 München). Die HABE Leitungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 1491), die Allbau GmbH mit dem Sitz in Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 10522) und die "WR" Bau-GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 60532) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Porr International GmbH, München (Fürstenriederstr. 285, 81377 München). Geschäftsführer: Graf, Rainer, München, * ‒.‒.‒‒; Zahn, Hans-Joachim, München, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Haler, Bertram, kaufmännischer Angestellter, Wien, Österreich; Schroeder, Robert, Wien, Österreich.