Porticon-West Gewerbeimmobilien Geschäftsführungs-GmbH, München, Landsberger Str. 328, 80687 München. Die Verschmelzung wurde am 08.10.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 200949).
Porticon-West Gewerbeimmobilien Geschäftsführungs-GmbH, München, Landsberger Str. 328, 80687 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Porticon-West Gewerbeimmobilien GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 200949) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Porticon-West Gewerbeimmobilien Geschäftsführungs-GmbH, München, Landsberger Str. 328, 80687 München.Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 328, 80687 München. Bestellt: Geschäftsführer: Ballauf, Markus, Steinebach am Wörthsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Porticon-West Gewerbeimmobilien Geschäftsführungs-GmbH, München (Landsberger Str. 328, 80687 München). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2005 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Beschlüsse der Gesellschafter), 8 (Bekanntmachungen) sowie 10 (Salvatorische Klausel) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.