Poschmann GmbH & Co KG, Lüdenscheid, Auf dem Schüffel 1, 58513 Lüdenscheid. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 68/12) vom 01.06.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Poschmann GmbH & Co KG, Lüdenscheid, Auf dem Schüffel 1, 58513 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.01.2011 mit der Christophery Kunststofftechnik GmbH mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg HRB 6959) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Poschmann GmbH & Co KG, Lüdenscheid, Auf dem Schüffel 1, 58513 Lüdenscheid. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.12.2010 mit der Poschmann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 5916) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Poschmann Holding GmbH & Co KG, Lüdenscheid, Auf dem Schüffel 1, 58513 Lüdenscheid. Neue Firma: Poschmann GmbH & Co KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.12.2010 mit der Gesellschaft für Industriebeteiligungen mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lüdenscheid (Amtsgericht Iserlohn HRB 3815) verschmolzen. Die Firma ist geändert. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Poschmann Holding GmbH & Co KG, Lüdenscheid, Auf dem Schüffel 1, 58513 Lüdenscheid.Prokura erloschen: Meyer, Andreas, Lüdenscheid, * ‒.‒.‒‒.
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