Poschmann Osteuropa Holding GmbH, Lüdenscheid (Am Drostenstück 30 - 31, 58507 Lüdenscheid). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Poschmann Holding GmbH & Co. KG am 14.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Poschmann Osteuropa Holding GmbH, Lüdenscheid (Am Drostenstück 30 - 31, 58507 Lüdenscheid). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.12.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.12.2004 mit der Poschmann Holding GmbH & Co KG mit Sitz in Schwelm (Amtsgericht Hagen HRA 4835) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.