Post- Spiel- und Sportverein 1931/05 Hamm e.V., Hamm, (Am Rahmen 16, 58313 Herdecke).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Südener Sportgemeinschaft 06/24 Hamm e.V. am 30.09.2008 eingetragen worden. Der Verein ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Post- Spiel- und Sportverein 1931/05 Hamm e.V., Hamm, (Am Rahmen 16, 58313 Herdecke).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 20.05.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.05.2008 mit dem Südener Sportgemeinschaft 06/24 Hamm e.V. mit Sitz in Hamm (AG Hamm, VR 697) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.