Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
17 |
|
|
|
5.
Reß, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Mühl-
heim am Main
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen |
|
a)
05.07.2023
Kistenmacher |
HRB 8888 HL: PostNord Logistics GmbH, Lübeck, Skandinavienallee 5, 23570 Lübeck-Travemünde. Prokura: 3. Röttger, Dietrich, * ‒.‒.‒‒, Wentorf bei Hamburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 4. Thole, Max, * ‒.‒.‒‒, Timmendorfer Strand; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 8888 HL: PostNord Logistics GmbH, Lübeck, Skandinavienallee 5, 23570 Lübeck-Travemünde. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Hansen, Hans Otto
HRB 8888 HL: PostNord Logistics GmbH, Lübeck, Skandinavienallee 5, 23570 Lübeck-Travemünde. Prokura: Änderung zu Nr. 2: Änderung der Vertretungsbefugnis: Lechtenberg, Kerstin; Einzelprokura
HRB 8888 HL: PostNord Logistics GmbH, Lübeck, Skandinavienallee 5, 23570 Lübeck-Travemünde. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Direkt Link Worldwide GmbH bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvertrag vom 19.12.2017 mit Wirkung zum 31.12.2017, dem die Gesellschafterversammlung am 22.12.2017 zugestimmt hat, beendet worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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