Postbank Vermögensberatung AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Postbank Finanzberatung AG am 14.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.07.2006 mit der Postbank Finanzberatung AG mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 200614) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn). Bestellt zum Vorstand: Dr. Wohllebe, Andreas, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn). Nicht mehr Vorstand: Thews, Rainer, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2005 mit der Postbank Vermögensberatung Service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 50418) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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