Postbaugenossenschaft Hof eG, Hof (An der Michaelisbrücke 1, 95028 Hof). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2008 sowie Beschluss ihrer Mitgliederversammlung vom 14.06.2008 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 27.06.2008 mit der Baugenossenschaft Hof eG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof GnR 11) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
95028 Hof
Oelsnitzer Str. 31 a, 95028 Hof
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Amtsgericht: Hof
Rechtsform: eG