Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
5 |
|
|
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Pettka, Jörg
Geschäftsführer:
2.
Pettka, Jaqueline, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
|
a)
23.01.2023
Repke |
HRB 185968 B: Firma / Name vormals: Potsdamer WUP Wärme Heizung und Sanitär Pettka Beteiligungs GmbH, Berlin, Wupperstraße 10, 14167 Berlin. Firma: Harry Olivier Verwaltungs GmbH; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Erbringung von Leistungen des Heizungs- und Sanitärgewerbes ist. Insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Harry Olivier KG mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 12419 B). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
HRB 185968 B: Potsdamer WUP Wärme Heizung und Sanitär Pettka Beteiligungs GmbH, Berlin, Wupperstraße 10, 14167 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: Nunmehr; Geschäftsführer: Pettka, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 185968 B: Potsdamer WUP Wärme Heizung und Sanitär Pettka Beteiligungs GmbH, Berlin, Wupperstraße 10, 14167 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Liquidator: Pettka, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 53541 B: Potsdamer WUP Wärme Heizung und Sanitär Pettka GmbH & Co. KG, Berlin, Wupperstraße 10, 14167 Berlin. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Potsdamer WUP Wärme Heizung und Sanitär Pettka Beteiligungs GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Pettka, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Harry Olivier KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg; HRA 12419 B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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