HRA 2411: Reifen Pott GmbH & Co. KG, Gütersloh, Hülsbrockstraße 5, 33334 Gütersloh. (die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung von Immobilienbesitz). Firma geändert, nunmehr: Neue Firma: Pott Immobilien GmbH & Co. KG.
Reifen Pott GmbH & Co. KG, Gütersloh (Hülsbrockstraße 5, 33334 Gütersloh). Prokura erloschen: Pott, Hugo, Gütersloh.
Reifen Pott GmbH & Co. KG, Gütersloh (Hülsbrockstraße 5, Gütersloh). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2005 mit der Reifen-Pott GmbH & Co.KG mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4098) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.