Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2011 mit der G. Potthast Immobilienverwaltungs-GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 6985) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden G. Potthast Immobilienverwaltungs-GmbH am 22.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg, Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Scholz, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.
Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Duisburg (Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. Bewertungen von Unternehmen und Unternehmensanteilen, 3. Beratungen bei Unternehmensakquisitionen, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Hat die Gesellschaft nur einen Wirtschaftsprüfer in der Geschäftsführung, so ist dieser wg. § 32 WPO stets alleinvertretungsberechtigt.Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Potthast, Heinz Josef, Duisburg, * ‒.‒.‒‒; Scholz, Wolfgang, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.