HRB 6985: G. Potthast Immobilienverwaltungs-GmbH, Duisburg, Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Potthast Consulting und Service GmbH. Geschäftsanschrift: Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg.
G. Potthast Immobilienverwaltungs-GmbH, Duisburg (Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg). Die Gesellschafterversammlung hat am 21.07.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Amtsgericht Duisburg HRB 19398) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 26.000,00 EUR.
G. Potthast Immobilienverwaltungs-GmbH, Duisburg (Heinrich-Albrod-Str. 50, 47249 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Potthast & Scholz GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 19398) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.