Potthoff Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Werther (Enger Str. 35 - 37, 33824 Werther). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Poppe & Potthoff GmbH am 13.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Potthoff Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Werther (Enger Str. 35 - 37, 33824 Werther). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2005 mit Änderung vom 12.07.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2005 und vom 12.07.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.07.2005 und vom 12.07.2005 mit der Poppe & Poppe GmbH (AG Gütersloh HRB 7163; bisher: Poppe & Potthoff GmbH & Co.KG - AG Gütersloh HRA 4380-) mit Sitz in Werther verschmolzen. Die Verschmelzung wirderst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.