HRA 503389: Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG, Wiernsheim, Im Hasenlauf 2, 75446 Wiernsheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Pforzheim, 4 IN 64/19) aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 1 HGB, § 161 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.
HRA 503389: Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG, Tiefenbronn, Im Hasenlauf 2, 75446 Wiernsheim. Sitz verlegt; nun: Wiernsheim. Neue Geschäftsanschrift: Im Hasenlauf 2, 75446 Wiernsheim.
HRA 503389: Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG, Tiefenbronn (Daimlerstr. 22, 75233 Tiefenbronn). Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Präzisa Verwaltungs GmbH, Tiefenbronn (Amtsgericht Mannheim HRB 504388).
Präzisa Feindrehteile GmbH & Co. KG, Tiefenbronn (Daimlerstr. 22, 75233 Tiefenbronn). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.01.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stefan Weber GmbH", Keltern (Amtsgericht Mannheim HRB 505332) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.