Prögel Pädagogik GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München.Die Verschmelzung wurde am 24.08.2010 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Charlottenburg HRB 114796 B).
Prögel Pädagogik GmbH, München, Rosenheimer Str. 145, 81671 München.Geschäftsanschrift: Rosenheimer Str. 145, 81671 München. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Cornelsen Verlag GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 114796) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Prögel Pädagogik GmbH, München (Rosenheimer Str. 145, 81671 München). Bestellt: Geschäftsführer: Düdder, André, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fest, Uwe, Verlagskaufmann, München, * ‒.‒.‒‒.
Prögel Pädagogik GmbH, München (Rosenheimer Str. 145, 81671 München). Der Gewinnabführungsvertrag vom 03.06.1981 mit der R.Oldenbourg Verlag GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 130408) ist durch Aufhebung zum 31.12.2004 beendet. Die Gesellschaft hat am 15.12.2004/ 20.12.2004 mit der Cornelsen Verlag GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRA 6000) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 20.12.2004 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.