HRB 25818: Praast Immobilien GmbH, Essen, Wolfsbachweg 5, 45133 Essen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.11.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 25818: Praast Immobilien GmbH, Essen, Wolfsbachweg 5, 45133 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2014. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Immobilienpartner Vermittlungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 9924) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom selben Tag. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Wolfsbachweg 5, 45133 Essen. Die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Praast, Eckhard, Essen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.