Pracht Spedition + Logistik GmbH & Co. KG, Haiger, (Hansastraße 10, 35708 Haiger).Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Gebr. Mönkemöller Speditionsgesellschaft mbH, Dietzenbach (Amtsgericht Bielefeld HRB 39271). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Pracht Spedition + Logistik GmbH & Co. KG, Haiger, (Hansastraße 10, 35708 Haiger).Geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Gebr. Mönkemöller Speditionsgesellschaft mbH, Dietzenbach (Amtsgericht Bielefeld HRB 39271), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Pracht Spedition + Logistik GmbH & Co. KG, Haiger (Hansastraße 10, 35708 Haiger, Gegenstand: a) das nationale und internationale Speditionsgeschäft, das Umschlag- und Lagergeschäft, die Bereitstellung von Warenumschlagseinrichtungen und N-dienstleistungen (Logistik) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.b) die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagen, Einrichtungen von Immobilien durch Dritte, Finanzierung eigenen Anlagevermögens und langfristige Vermietung von Geschäftsbauten sowie von beweglichen und unbeweglichen Anlagen aller Art und die Durchführung aller für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Geschäfte und Maßnahmen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft Gebrüder Mönkemöller Speditionsgesellschaft mbH, Dietzenbach (Amtsgericht Offenbach HRB 5475), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Pracht Spedition + Logistik GmbH mit dem Sitz in Haiger (Amtsgericht Wetzlar HRB 3295). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.