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Praxisverlag buch + musik bm gGmbH, Stuttgart (HRB 789230)

Firmendaten

Anschrift
Haeberlinstr. 1-3
70563 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 789230
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Praxisverlag buch + musik bm gGmbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 789230 verzeichnet. Nach der Gründung am 05.04.2023 hat die Praxisverlag buch + musik bm gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zwecke der Gesellschaft sind: - die Förderung der Religion - die Förderung der Jugendhilfe - die Förderung von Kunst und Kultur - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - die Förderung des Engagements zugunsten gemeinnütziger und kirchlicher Zwecke (2) Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch - Herausgabe von Büchern und Bibellesehilfen die den Verkündigungsauftrag der christlichen Jugendarbeit des Evangelischen Jugendwerk in Württemberg (EJW) und der Jugendhilfe unterstützen. - Herausgabe von Noten und Tonträgern bzw. digitale Vermarktungsformen zur Unterstützung der kirchlichen Gemeindemusik, der Pop- und Gospelchöre und Bläserchorarbeit, auch zu Schulungs- und Ausbildungszwecken. - Herausgabe von Büchern, Arbeitshilfen, Medien und digitalen Vermark-tungsformen zur Unterstützung und Qualifizierung von Mitarbeitern in der christlichen Jugendarbeit und der Jugendhilfe. - Förderung, Initiierung und / oder Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Lehrgängen, Projektbesuchen und Informationsveranstaltungen im Bereich der christlichen Jugendarbeit und der Jugendhilfe. - Ausbildung und Förderung von Menschen im Rahmen der christlichen Jugendarbeit und Jugendhilfe. - Förderung von Schulen und anderen Bildungsstätten sowie Bereitstellung von Unterrichts- und Ausbildungsmaterial. - Unterstützung, Initiierung und Durchführung von Projekten für Bildung - Durchführung bzw. Unterstützung von gemeinnützigen und kirchlichen Projekten. - Spendensammlung und Weiterleitung für satzungsgemäße Projekte anderer gemeinnütziger Organisationen oder für Projekte die in Kooperation mit gemeinnützigen Partnerorganisationen durchgeführt werden. (3) Die genannten Maßnahmen müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Maßnahmen schließt die Verbreitung der Ergebnisse der Förderung ein. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zu beschaffen und entsprechend zu verwenden. (5) Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks alle Geschäfte eingehen und alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich sind. Sie kann zur Förderung des Gesellschafts-zwecks außerdem Hilfspersonen heranziehen und gemeinnützige Tochtergesellschaften gründen. (6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mittelzuweisungen an den gemeinnützigen, steuerbegünstigten Gesellschafter zur Verwendung der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke sind zulässig. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden (7) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter, auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft, mit Ausnahme der Mittel in Absatz 6, erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Praxisverlag buch + musik bm gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 14.12.2023)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mühleisen, Martina, Tiefenbronn, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
13.12.2023
Mulliqi
1 a)
Praxisverlag buch + musik bm gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Haeberlinstraße 1-3, 70563 Stuttgart
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Zwecke der Gesellschaft sind:
- die Förderung der Religion
- die Förderung der Jugendhilfe
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe
- die Förderung des Engagements
zugunsten gemeinnütziger und kirchlicher
Zwecke
(2) Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
- Herausgabe von Büchern und
Bibellesehilfen die den
Verkündigungsauftrag der christlichen
Jugendarbeit des Evangelischen
Jugendwerk in Württemberg (EJW) und der
Jugendhilfe unterstützen.
- Herausgabe von Noten und Tonträgern
bzw. digitale Vermarktungsformen zur
Unterstützung der kirchlichen
Gemeindemusik, der Pop- und
Gospelchöre und Bläserchorarbeit, auch zu
Schulungs- und Ausbildungszwecken.
- Herausgabe von Büchern, Arbeitshilfen,
Medien und digitalen Vermark-tungsformen
zur Unterstützung und Qualifizierung von
Mitarbeitern in der christlichen Jugendarbeit
und der Jugendhilfe.
- Förderung, Initiierung und / oder
Durchführung von Vorträgen, Seminaren,
Lehrgängen, Projektbesuchen und
Informationsveranstaltungen im Bereich der
christlichen Jugendarbeit und der
Jugendhilfe.
- Ausbildung und Förderung von Menschen
im Rahmen der christlichen Jugendarbeit
und Jugendhilfe.
- Förderung von Schulen und anderen
Bildungsstätten sowie Bereitstellung von
Unterrichts- und Ausbildungsmaterial.
- Unterstützung, Initiierung und
Durchführung von Projekten für Bildung
- Durchführung bzw. Unterstützung von
gemeinnützigen und kirchlichen Projekten.
- Spendensammlung und Weiterleitung für
satzungsgemäße Projekte anderer
gemeinnütziger Organisationen oder für
Projekte die in Kooperation mit
gemeinnützigen Partnerorganisationen
durchgeführt werden.
(3) Die genannten Maßnahmen müssen
weder gleichzeitig noch in gleichem
Umfang verwirklicht werden. Die Förderung
der genannten Maßnahmen schließt die
Verbreitung der Ergebnisse der Förderung
ein.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für
die Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder für
die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1
AO zu beschaffen und entsprechend zu
verwenden.
(5) Die Gesellschaft kann zur
Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks
alle Geschäfte eingehen und alle
Maßnahmen durchführen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich
sind. Sie kann zur Förderung des
Gesellschafts-zwecks außerdem
Hilfspersonen heranziehen und
gemeinnützige Tochtergesellschaften
gründen.
(6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke ver-
wendet werden. Mittelzuweisungen an den
gemeinnützigen, steuerbegünstigten
Gesellschafter zur Verwendung der Mittel
für steuerbegünstigte Zwecke sind zulässig.
Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden
(7) Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter, auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft,
mit Ausnahme der Mittel in Absatz 6,
erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Berner, Friedemann Michael, Rutesheim,
* ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2023.
a)
24.04.2023
Boßler-Büche

Historie 2

13.12.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Martina Mühleisen
Geschäftsführer

24.04.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Friedemann Michael Berner
Geschäftsführer