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a)
Praxisverlag buch + musik bm gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Haeberlinstraße 1-3, 70563 Stuttgart
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Zwecke der Gesellschaft sind:
- die Förderung der Religion
- die Förderung der Jugendhilfe
- die Förderung von Kunst und Kultur
- die Förderung der Erziehung, Volks-
und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe
- die Förderung des Engagements
zugunsten gemeinnütziger und kirchlicher
Zwecke
(2) Diese Zwecke werden insbesondere
verwirklicht durch
- Herausgabe von Büchern und
Bibellesehilfen die den
Verkündigungsauftrag der christlichen
Jugendarbeit des Evangelischen
Jugendwerk in Württemberg (EJW) und der
Jugendhilfe unterstützen.
- Herausgabe von Noten und Tonträgern
bzw. digitale Vermarktungsformen zur
Unterstützung der kirchlichen
Gemeindemusik, der Pop- und
Gospelchöre und Bläserchorarbeit, auch zu
Schulungs- und Ausbildungszwecken.
- Herausgabe von Büchern, Arbeitshilfen,
Medien und digitalen Vermark-tungsformen
zur Unterstützung und Qualifizierung von
Mitarbeitern in der christlichen Jugendarbeit
und der Jugendhilfe.
- Förderung, Initiierung und / oder
Durchführung von Vorträgen, Seminaren,
Lehrgängen, Projektbesuchen und
Informationsveranstaltungen im Bereich der
christlichen Jugendarbeit und der
Jugendhilfe.
- Ausbildung und Förderung von Menschen
im Rahmen der christlichen Jugendarbeit
und Jugendhilfe.
- Förderung von Schulen und anderen
Bildungsstätten sowie Bereitstellung von
Unterrichts- und Ausbildungsmaterial.
- Unterstützung, Initiierung und
Durchführung von Projekten für Bildung
- Durchführung bzw. Unterstützung von
gemeinnützigen und kirchlichen Projekten.
- Spendensammlung und Weiterleitung für
satzungsgemäße Projekte anderer
gemeinnütziger Organisationen oder für
Projekte die in Kooperation mit
gemeinnützigen Partnerorganisationen
durchgeführt werden.
(3) Die genannten Maßnahmen müssen
weder gleichzeitig noch in gleichem
Umfang verwirklicht werden. Die Förderung
der genannten Maßnahmen schließt die
Verbreitung der Ergebnisse der Förderung
ein.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, Mittel für
die Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen, ebenfalls
steuerbegünstigten Körperschaft oder für
die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine juristische Person des
öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1
AO zu beschaffen und entsprechend zu
verwenden.
(5) Die Gesellschaft kann zur
Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks
alle Geschäfte eingehen und alle
Maßnahmen durchführen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar dienlich
sind. Sie kann zur Förderung des
Gesellschafts-zwecks außerdem
Hilfspersonen heranziehen und
gemeinnützige Tochtergesellschaften
gründen.
(6) Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke ver-
wendet werden. Mittelzuweisungen an den
gemeinnützigen, steuerbegünstigten
Gesellschafter zur Verwendung der Mittel
für steuerbegünstigte Zwecke sind zulässig.
Keine Person darf durch Ausgaben, die
dem Zweck der Gesellschaft fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden
(7) Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als
Gesellschafter, auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft,
mit Ausnahme der Mittel in Absatz 6,
erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei
ihrem Ausscheiden oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Berner, Friedemann Michael, Rutesheim,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2023. |
a)
24.04.2023
Boßler-Büche |